Vertriebsrecht und Handelsvertreterrecht
Das Vertriebsrecht - insbesondere das Handelsvertreterrecht , das Recht der Vertragshändler und das Franchiserecht - ist ein Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit. Wir helfen Ihnen bei der Konzeption sowie der vertraglichen Umsetzung Ihrer Vertriebsorganisation. Die Gestaltung von Handelsvertreter- und sonstigen Vertriebsverträgen gehört zu diesem Aufgabengebiet.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung bzw. der Abwehr von Rechten und Ansprüchen - namentlich der häufig problematischen Ausgleichsansprüche - aus Vertriebsverträgen.