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Versicherungsrecht

Jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als 10 Versicherungsverträge. Von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für den Versicherungsnehmer sind zum Beispiel private Kranken-, Lebens-, Erwerbsunfähigkeits-, Haftpflicht- und Gebäudeversicherungen.

Tritt der Versicherungsfall ein, gibt es häufig Konflikte zwischen dem Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften.

Da die Versicherungsunternehmen eigene Rechtsabteilungen unterhalten, ist jeder Versicherte gut beraten, in der Auseinandersetzung mit seiner Versicherung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Der Laie kann in aller Regel nicht selbst feststellen, welche Ansprüche ihm zustehen. Schon beim Ausfüllen der Schadensmeldung können missverständliche Formulierungen das gesamte weitere Verfahren beeinflussen. Bereits geringfügige Obliegenheits- oder Fristverletzungen können dazu führen, dass alle Ansprüche gegenüber dem Versicherer verloren gehen. Andererseits verweigern die Versicherer ihre Leistung in vielen Fällen zu unrecht unter Hinweis auf angebliche Pflichtverletzungen des Versicherungsnehmers.