Steuerrecht
Das Steuerrecht spielt bei der allgemeinen Vertragsgestaltung, insbesondere in der gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Beratung, häufig eine zentrale Rolle. Die gesellschaftsrechtliche Gestaltung von Unternehmen ist nicht selten rein steuerlich motiviert.
Wir beraten Sie umfassend bei der steuerlichen Strukturierung Ihres Unternehmens und Ihrer gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen. Dies gilt für die steuerliche Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Transaktionen ebenso wie für Unternehmensnachfolge- und Nachlassplanungen.
Die Beratung und Vertretung in steuerrechtlichen Angelegenheiten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Ihren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Wir sehen uns nicht als Alternative zu Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, sondern als sinnvolle Ergänzung.
Wir beraten unsere Mandanten bei Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung und vertreten sie bei Betriebsprüfungen sowie in Rechtsbehelfs- und finanzgerichtlichen Verfahren. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung in steuerstrafrechtlichen Verfahren. Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Nacherklärung von Steuern zur Vermeidung steuerstrafrechtlicher Konsequenzen.