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Miet- und Immobilienrecht

Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Immobilie spielen für jeden Bürger eine zentrale Rolle, sei es als Mieter einer Wohnung, als Gewerbetreibender oder als Grundeigentümer. Wir begleiten unsere Mandanten in allen Bereichen des privaten und gewerblichen Miet-, Pacht- und Immobilienrechts.

Die Beratung und Vertretung umfasst unter anderem

  • Vertragsgestaltung (Entwurf und Prüfung von Miet-/Pacht-/Kaufverträgen, Teilungserklärungen, Verwalterverträgen etc.)
  • Durchsetzung/Abwehr von Miet-/Pachtzinsforderungen
  • Kündigungen

Die Beratung und Vertretung umfasst ferner

  • Räumungen
  • Veräußerung/Erwerb von bebauten oder unbebauten Grundstücken
  • Bestellung oder Beseitigung von dinglichen Lasten (Grundschulden, Leibrenten, Grunddienstbarkeiten etc.)
  • Auseinandersetzungen zwischen Wohnungseigentümern und/oder Wohnungs-/Teileigentümern gegenüber Verwaltern oder sonstigen Dritten