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KanzleiDienstleistungenRechtsgebieteAnwälte

Bankrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht bildet einen der Schwerpunkte unserer täglichen Arbeit.

Wir vertreten Banken und Sparkassen in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Auseinandersetzungen im Bankrecht, insbesondere im Kreditvertragsrecht, bspw. auch bei Verbraucherkrediten, Hypothekendarlehen oder öffentlichen Förderdarlehen sowie im Kreditsicherungsrecht.

Darüber hinaus beraten wir Banken und Sparkassen im Vollstreckungsrecht, insbesondere im Zwangsversteigerungsrecht und nehmen als Bankenvertreter Zwangsversteigerungstermine für unsere Mandanten aus der Kreditwirtschaft wahr.

Weiter beraten und vertreten wir Banken und Sparkassen etwa in Fragen angeblich fehlerhafter Anlageberatung und -vermittlung bzw. Vermögensverwaltung.

Wir stehen Banken und Sparkassen im Rahmen unseres ganzheitlichen Beratungskonzeptes auf Wunsch als Nachlasspfleger, Zwangsverwalter und auch als Not- oder Nachtragsliquidatoren zur Verfügung.