Arbeitsrecht
Arbeitsrecht ist mehr als die Auseinandersetzung um die Berechtigung einer Abmahnung oder Kündigung. Es regelt die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in ihren Beziehungen zueinander.
Wir helfen Ihnen, sich Klarheit über Chancen und Risiken von beabsichtigten Personalentscheidungen (z.B. Versetzung, Kündigung, Einstellung, Befristung) zu verschaffen.
Unsere Beratung erfolgt unter Beachtung der betriebsverfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen, personellen und sozialen Aspekte, die zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und ihren Vertretungen, insbesondere Betriebsrat und Personalrat geklärt werden müssen.
Sie erhalten von uns individuell ausgearbeitete und auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse zugeschnittene Betriebsvereinbarungen und Tarifvertrags-entwürfe. Zudem bearbeiten wir spezielle arbeitsrechtliche Fragestellungen, z.B. mit arbeitsschutzrechtlichen oder sozialrechtlichen Bezügen, etwa zum Schwerbehindertenrecht.
Wir prüfen Ihre Arbeitsverträge und passen Sie erforderlichenfalls neuen Rechtsentwicklungen unter Beachtung Ihrer Interessen als Arbeitgeber an.
Wir unterstützen Sie aber beispielsweise auch bei der Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements oder bei Problemen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).