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Potrait RA Dr. Alexander Rosenboom
KanzleiDienstleistungenRechtsgebieteAnwälte

Dr. Alexander Rosenboom LL.M.Eur.
Rechtsanwalt . Fachanwalt für Erbrecht . Testierter Testamentsvollstrecker (DVEV)

  • Ausbildung zum Bankkaufmann
  • Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten von Freiburg, Hamburg und Konstanz
  • Aufbaustudium europäisches und internationales Recht: Universitäten Bremen und Oñati (Spanien)
  • Promotion zum Europäischen Dienstleistungsrecht
  • Fremdsprachen: Englisch, Französisch
  • Tätigkeitsschwerpunkte: Herr Dr. Rosenboom berät Sie umfassend in allen Fragen des Erbrechts (z.B. Testamentsgestaltung, Pflichtteilsstreitigkeiten, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Unternehmensnachfolge, Testamentsvollstreckung). Seit vielen Jahren ist Herr Dr. Rosenboom für verschiedene Gerichte als Nachlaßpfleger und Nachlaßverwalter tätig.
  • Mitgliedschaften: Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV), Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein, Fachanwaltsausschuß für Erbrecht der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, Bremischer Anwaltverein.
Büro RA Dr. Alexander Rosenboom